Rz. 161

Nach der Meinung des OLG Nürnberg[155] (ergangen zu § 1374 BGB) stellen unentgeltliche Zuwendungen von Eltern an ihre Kinder in der Regel eine ehebezogene Zuwendung wegen des ehefördernden Zwecks dar. Kritisch dazu Schröder,[156] der grundsätzlich eine Schenkung annimmt.

[156] Schröder, FamRZ 2006, 40.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge