Rz. 289

Muster 19.1: Klage auf Zustimmung zum Teilungsplan (mit Teilungsanordnung bezüglich Grundstück)

 

Muster 19.1: Klage auf Zustimmung zum Teilungsplan (mit Teilungsanordnung bezüglich Grundstück)

An das

Landgericht

– Zivilkammer –

_________________________

Klage

des Herrn _________________________

– Klägers –

Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt _________________________

gegen

Frau _________________________

– Beklagte –

wegen: Zustimmung zu einem erbrechtlichen Teilungsplan

Namens und in Vollmacht des Klägers erhebe ich Klage gegen die Beklagte und werde in dem zu bestimmenden Termin beantragen, für Recht zu erkennen:

Die Beklagte wird verurteilt, folgendem Teilungsplan zur Auseinandersetzung des Nachlasses des am _________________________ verstorbenen Herrn _________________________, zuletzt wohnhaft in _________________________, zuzustimmen:

1. Auf den Kläger wird das Alleineigentum an dem Hausgrundstück _________________________, eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts _________________________, Band v, BV Nr. _________________________, Markung _________________________ Flst. Nr. _________________________ Größe: _________________________ übertragen. Die Beklagte bewilligt die Eintragung des Klägers als Alleineigentümer im Grundbuch,
2. Dem Kläger wird der Alleinbesitz an dem zuvor Ziff. 1 bezeichneten Hausgrundstück eingeräumt,
3. Die 160 Siemens-Aktien zu je nominal _________________________ EUR, verwahrt im Depot Nr. _________________________ bei der _________________________-Bank, lautend auf _________________________, werden zwischen dem Kläger und der Beklagten je hälftig aufgeteilt. Die Beklagte stimmt der Übertragung von 80 Aktien auf sie selbst und von 80 Aktien auf den Kläger sowie der entsprechenden Umschreibung des bezeichneten Depots zu.

Falls die Voraussetzungen des § 331 Abs. 3 bzw. § 307 ZPO vorliegen, bitte ich um Erlass eines Versäumnis- bzw. Anerkenntnisurteils ohne mündliche Verhandlung.

Begründung:

Die Parteien sind Geschwister. Sie wurden je hälftig Erben ihres am _________________________ verstorbenen Vaters _________________________, zuletzt wohnhaft in _________________________.

 
Beweis:

Beiliegende Ausfertigung des Erbscheins des Amtsgerichts – Nachlassgericht – _________________________

Vom _________________________, Az. _________________________ – Anlage K 1 –

Der Erblasser hat durch notarielles Testament vom _________________________, beurkundet von Notar _________________________ in _________________________ unter UR-Nr. _________________________ zugunsten des Klägers eine Teilungsanordnung in der Weise verfügt, dass der Kläger das Alleineigentum an dem Hausgrundstück (s.o. Klageantrag Ziff. 1) erhalten soll. Darüber sind sich die Parteien einig.

 
Beweis: Begl. Abschrift des bezeichneten Testaments – Anlage K 2 –

Der Erblasser hat angeordnet, dass die Übertragung des Hauses gegen Zahlung des Verkehrswertes, festgestellt vom Gutachterausschuss der Stadt _________________________, erfolgen soll. Zur Ermittlung des Verkehrswertes hat der Kläger beim Gutachterausschuss der Stadt _________________________ ein Wertgutachten erstellen lassen, das einen Verkehrswert von 600.000 EUR ermittelt hat.

 
Beweis: Mehrfertigung des Wertgutachtens des Gutachterausschusses der Stadt vom _________________________ – Anlage K 3 –

Dieses Gutachten wird von der Beklagten nicht akzeptiert. Sie ist der Meinung, das Haus sei wesentlich mehr wert und verlangt die Einholung eines Schätzgutachtens durch einen freien, vereidigten Schätzer. Dieses Ansinnen findet im Testament des Erblassers keine Stütze.

Zu einer einvernehmlichen Erbauseinandersetzung war die Beklagte nicht bereit.

Der Nachlass ist bis auf das Haus und das im Klagantrag Ziff. 2 genannte Wertpapierdepot aufgeteilt. Weitere Nachlassgegenstände, die noch in Erbengemeinschaft stünden, sind nicht mehr vorhanden; alle Nachlassverbindlichkeiten sind getilgt (§ 2046 BGB). Unter den Parteien bestehen auch keine Ausgleichungspflichten im Sinne der §§ 2050 ff. BGB. Es bestehen weder vertragliche, testamentarische noch gesetzliche Teilungsverbote.

Um keinen Streit wegen der Bezahlung des Hauses aufkommen zu lassen, hat der Kläger die auf die Beklagte entfallende Hälfte des Übernahmepreises von 600.000 EUR, also 300.000 EUR, bei der Hinterlegungsstelle des Amtsgerichts _________________________ hinterlegt.

Beweis: Hinterlegungsschein des Amtsgerichts _________________________, Az. _________________________ – Anlage K 4 –

Der Kläger stimmt der Auszahlung dieses hinterlegten Betrages an die Beklagte schon heute zu, so bald sie ihrerseits der Aufteilung des Nachlasses entsprechend dem hier vorgeschlagenen Teilungsplan zustimmt.

Der Kläger macht seinen Auseinandersetzungsanspruch aus §§ 2042, 752 BGB geltend. Bei dem vom Erblasser angeordneten Übernahmerecht handelt es sich um eine Teilungsanordnung nach § 2048 BGB. Darüber sind sich die Parteien einig, lediglich der Wert ist im Streit.

Das Haus ist auf den Namen des Erblassers im Grundbuch eingetragen.

Beweis: Begl. Abschrif...

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