Rz. 45

Entsprechend den Anforderungen an die Begutachtungsstellen besitzen alle mit der Durchführung der MPU betrauten Gutachter einen Hochschulabschluss in Medizin oder Psychologie sowie mindestens zwei Jahre praktische Berufserfahrung als Arzt oder Psychologe. Darüber hinaus haben sie eine intensive Ausbildung zum medizinischen oder psychologischen Gutachter durchlaufen und mindestens ein Jahr Erfahrung in der Begutachtung von Klienten.

Zudem sind alle Gutachter verpflichtet, regelmäßig an Fort- und Weiterbildungen teilzunehmen und sich an Inter- sowie Supervisionen zu beteiligen.

 

Rz. 46

Dem regelmäßigen Austausch kommt hierbei eine besondere Bedeutung bei der Wahrung und Verbesserung der Qualität zu. Nur durch Fortbildungen ist es den Gutachtern möglich, stets auf dem neuesten Stand der Wissenschaft zu sein und dieses Wissen – unter Berücksichtigung der Begutachtungsleitlinien und Beurteilungskriterien – bei der Begutachtung zu verwenden.

 

Rz. 47

Eine weitere qualitätssichernde Maßnahme der Begutachtungsstellen ist das interne Audit. Hierbei werden in regelmäßigen Abständen Gutachten von allen Verkehrsmedizinern und -psychologen einer internen Qualitätskontrolle ähnlich der Gutachtenkontrolle der BASt unterzogen.

 

Rz. 48

All diese Maßnahmen sollen eine stets gleichbleibend hohe Qualität der Untersuchungen und erstellten Gutachten sicherstellen.

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