Rz. 195

Die sogenannten Legal Highs, die auch unter dem Begriff "neue psychoaktive Substanzen" bekannt sind, umfassen diverse psychoaktiv wirkende Stoffe. Diese werden als Lufterfrischer, Badesalze oder Kräutermischungen verkauft. Zu den bekannteren Mischungen gehört "Spice", welches seit 2008 sein Unwesen treibt.

 

Rz. 196

Die neuen psychoaktiven Substanzen sind seit Jahren auf dem Vormarsch. Ein Grund für ihren "Erfolg" auf dem Markt ist u.a., dass ständig neue Mischungen entwickelt und verkauft werden, um das Betäubungsmittelgesetz zu umgehen. Allein 2015 wurden vom europäischen Frühwarnsystem 98 neue Substanzen gemeldet[58], davon einige teilweise getarnt als Ersatzprodukte für Arzneimittel wie Benzodiazepine. Im Jahr 2010 waren es nur 41 Neumeldungen.[59] Damit sind insgesamt mehr als 560 neue psychoaktive Substanzen vom europäischen Frühwarnsystem erfasst worden, Tendenz weiter steigend (siehe Abbildung 19.11).

 

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In einer telefonischen Befragung im Rahmen des Flash Eurobarometer 2014 wurden 13.128 Jugendliche zwischen 15 und 24 Jahren aus 28 europäischen Ländern zu ihrem Drogenkonsum interviewt.[60] Von den Befragten gaben 8 % an, schon einmal Legal Highs konsumiert zu haben. 2011 wurde in einer ähnlichen Umfrage eine Lebenszeitprävalenz von "nur" 5 % gefunden.

 

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Inzwischen wurden die bekanntesten und wichtigsten Bestandteile einiger neuer psychoaktiver Substanzen in das Betäubungsmittelgesetz aufgenommen, und am 26.11.2016 trat ein neues Gesetz in Kraft, welches das Wettrennen zwischen Verbot und Entwicklung neuer Substanzen beenden soll, indem zukünftig nicht einzelne Substanzen, sondern ganze Substanzgruppen unter das Betäubungsmittelgesetz fallen sollen.

 

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Das primäre Problem mit den neuen psychoaktiven Substanzen ist dabei, dass ihre Zusammensetzung und somit auch ihre Wirkungen häufig nicht genau bekannt sind. Aus einzelnen Fallbeschreibungen ist jedoch zu entnehmen, dass zu den Nebenwirkungen neben schweren gesundheitlichen Beeinträchtigungen auch Psychosen und sogar der Tod zählen. Vorrangiges Ziel ist auch bei den neuen psychoaktiven Substanzen die Erzeugung eines Rauschzustandes. Grundsätzlich kann dabei bei Konsumenten neuer psychoaktiver Substanzen von der gleichen Problemausprägung wie bei anderen Drogenkonsumenten ausgegangen werden. Daher ist, wie bei anderen illegalen Drogen auch, davon auszugehen, dass die Fahreignung nicht gegeben ist.

 

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Da die neuen psychoaktiven Substanzen derzeit aber nur vereinzelt im Betäubungsmittelgesetz aufgeführt sind, spielen sie momentan als eigenständiger Anlass bei den Medizinisch-Psychologischen Untersuchungen kaum eine Rolle. Sie tauchen jedoch von Zeit zu Zeit in den Abstinenzkontrollprogrammen (vgl. § 20 Rdn 34 ff.) während der Vorbereitung auf eine MPU auf.

[58] Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (Hrsg.), Europäischer Drogenbericht: Trends und Entwicklungen 2016, 2016 (online verfügbar unter http://www.emcdda.europa.eu/system/files/publications/2637/TDAT16001DEN.pdf [Zugriff 1.10.2017]).
[59] Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (Hrsg.), Eine neue Droge pro Woche, 2012 (online verfügbar unter http://www.drugcom.de/topthema/eine-neue-droge-pro-woche/ [Zugriff 1.10.2017]).
[60] Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (Hrsg.), Europäischer Drogenbericht: Trends und Entwicklungen 2015, 2015 (online verfügbar unter http://www.emcdda.europa.eu/attachements.cfm/att_239505_DE_TDAT15001DEN.pdf [Zugriff 1.10.2017]).

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