Rz. 74

Die Gutachter versuchen, für den Klienten einen möglichst hohen Grad an Transparenz in der Untersuchung herzustellen. Dazu gehört, dass dem Klienten zu Beginn der Umfang und die Ziele der Untersuchung dargelegt werden. Zu den Zielen gehört insbesondere, gemeinsam die Bedenken und Zweifel der Behörde an der Eignung zum Führen von (Kraft-)Fahrzeugen zurückzuweisen. Außerdem wird der Gutachter im Gespräch regelmäßig Rückmeldung darüber geben, wie bestimmte Darlegungen des Klienten bewertet und im Gutachten verwertet werden. Ausdrücklich nicht beabsichtigt ist es, dem Klienten z.B. gewissermaßen Fallen zu stellen und das Ergebnis erst mit dem schriftlichen Gutachten mitzuteilen. So sind die Gutachter u.a. auch angehalten, den Klienten offen auf sich ergebende Widersprüche anzusprechen, um diese nach Möglichkeit zu klären. Soweit wie möglich und insbesondere ohne den Grundsatz der Neutralität zu verletzen, soll die kontinuierliche Rückmeldung helfen, Missverständnisse zu vermeiden.

 

Rz. 75

Die Rückmeldungen über die Bewertung der Angaben des Klienten sollen über die gesamte Untersuchung hinweg erfolgen, bis hin zur angemessenen Sachstandsmitteilung am Ende der Untersuchung (Auswertungs- und Rückmeldephase). Letzteres kann jedoch oft vorerst nur mit Vorbehalten erfolgen, da z.B. die Ergebnisse bestimmter Laboruntersuchungen erst einige Tage nach der Untersuchung feststehen.

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