Rz. 96

In der Neufassung der Zulassung wird die Länge des Videoverbindungskabels von der Videokamera zum Charaktergenerator auf maximal 3 m beschränkt. Bei Videoverbindungskabellängen von deutlich über 3 m besteht die Gefahr, dass einzelne Bildsprungsignale so verändert werden, dass der Charaktergenerator sie nicht mehr erkennt. Die Folge wäre eine zu kurze Zeitanzeige. Eine zu kurze Zeitanzeige aber würde unter Umständen einen zu geringen Abstand nach sich ziehen.

Allerdings gilt es diesbezüglich Folgendes zu bedenken: wenn die einzelnen Bildsprungsignale so verändert werden, dass der Charaktergenerator sie möglicherweise nicht mehr erkennt, sollte zumindest im Normalfall auch die Bildqualität der Videoaufzeichnungen aufgrund der zu großen Kabellänge zurückgehen (was sich im Einzelfall anhand der Videoaufzeichnungen überprüfen lässt).

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