Rz. 17

Anhand des Videomaterials kann wie in dem Absatz "Messprinzip"(Rdn 1–6) die Geschwindigkeit und der Abstand des Betroffenenfahrzeuges nachträglich bestimmt werden.

Bei dieser Messanlage wird das Auswerteprinzip aber durch eine Messsoftware übernommen. Dabei wird eine perspektivische Transformation der Videobilder vorgenommen, welches durch die Festlegung der Abstände der Fahrbahnmarkierungen möglich ist. Der Abstand zwischen den einzelnen Fahrbahnmarkierungen ist durch die Gebrauchsanweisung vorgegeben und in der Abbildung 3 (Rdn 16) aufgeführt. Die vier Passpunkte müssen auf der Fahrbahnoberfläche gut sichtbar sein und mit einem geeichten Längenmessgerät oder einem elektrooptischen Tachymeter vermessen worden sein. Die exakten Abstandspunkte befinden sich dabei an den vorderen sichtbaren Markierungskanten (Abbildung 3, dunkle Kreise). Somit kann der Auswerter an jeder Position die Abstände zwischen der vordersten Markierung und einem Fahrzeug bestimmen. Die Positionsdifferenz zwischen zwei Einzelbildern ergibt dabei die gefahrene Strecke des Fahrzeuges, falls die Position des Fahrzeuges immer an der gleichen Stelle (z.B. Radaufstandspunkt) gemessen wurde.

 

Rz. 18

Die eingeblendete Zeitmessung erfolgt dabei über das automatische Zählen von Videohalbbildern und einer vorangegangenen Prüfung der Videobildfrequenz.

 

Rz. 19

Das Zusatzmodul "select" erkennt dabei pixelartige Veränderungen innerhalb des Videos. Anhand dieser pixelartigen Veränderung können softwareseitig bestimmte Fahrzeugkonturen bestimmt und Geschwindigkeiten erfasst werden. Stellt die Software ein Vergehen fest, wird die Fahrerident-Kamera aktiviert, die acht Fotodokumentationen der Verkehrssituation erstellt. Diese Identkamera ist meistens unter der Brücke positioniert und erstellt hochauflösende Bilder des betroffenen Fahrzeuges und des Fahrers.

Diese Methode der Vorselektion sorgt dafür, dass nicht der gesamte Verkehrsraum personenspezifisch überwacht wird. Das Messprinzip ist bei der Messanlage als VKS Select als Sondermodul beigefügt. Wird nicht mit dem VKS Select-Modul gemessen, muss der Messbeamte das Verkehrsgeschehen beobachten und bei einer vermuteten Abstandsunterschreitung per Hand die Fahreridentkamera auslösen.

 

Rz. 20

Die perspektivische Transformation erfordert im Hinblick auf eine möglichst hohe Auswertegenauigkeit im Prinzip plane Fahrbahnabschnitte. Fahrbahnunebenheiten wie Kuppen, Senken oder veränderliche Steigungen führen zwangsläufig zu Auswertefehlern. Für das VKS-Verfahren sind daher nur bestimmte Fahrbahnabschnitte geeignet.

 

Rz. 21

Das zusätzliche Modul Version 3D lässt es zu, dass auf einer welligen Fahrbahn und in Kurven die Abstandsmessung durchgeführt werden kann (Oberfläche weist z.B. Kuppen oder Senken auf, Kurvenradius < 500°). Die Einrichtung ist dabei nur durch den Zulassungsinhaber oder eine autorisierte Fachfirma erlaubt. Zusätzlich zur annähernd festen Kameraposition muss eine vorgegebene Kameralinie eingehalten werden. Bei der Einrichtung sind drei Maße im Messprotokoll zu vermerken, die dann auch im originalen Messprotokoll der Messung beachtet werden müssen.

 

Rz. 22

Da im vorliegenden Fall eine der beiden Abstandsmessungen zumindest im mittleren Bereich oder gar im Fernbereich erfolgt und dort die zugestandenen Toleranzen systembedingt relativ groß sind, kommt man nach dem VKS-Verfahren in der Regel zu deutlich größeren (und damit für die Betroffenen günstigeren) Abständen als sie sich nach den anderen Video-Brückenabstandsmessverfahren ergeben würden (da bei den anderen Video-Brückenabstandsmessverfahren die Abstände nur im Nahbereich ermittelt und dann mehr oder minder ohne weitere Toleranzen auch auf den Fernbereich übertragen werden).

a) Technische Daten

 

Rz. 23

 
Messbereich 0 m–500 m
Abstandsauflösung 0,1 m
Geschwindigkeitsmessbereich 1 km/h bis mindestens 300 km/h
Zeitauflösung der Videokodierung 0,04 s
Videovollbildfrequenz 25 Hz >= 0,015 %
Kamerastandortshöhe min. 3 m
Temperaturbereiche der V-Control-IIb
Betriebstemperaturbereich 0°C bis + 50°C

b) Toleranzen

 

Rz. 24

Bei dieser Messmethode wird die Durchschnittsgeschwindigkeit des Betroffenenfahrzeuges ermittelt, von der die Verkehrsfehlertoleranz abgezogen wird.

 

Rz. 25

Zur Bestimmung des Abstandes müssen zwei Messwerte anhand des Videomaterials ermittelt werden, von denen der größere Abstand zur weiteren Auswertung herangezogen wird. Hier soll eine Mehrfachmessung stattfinden, damit mögliche Verzögerungen oder Beschleunigungen des vorausfahrenden Fahrzeuges erkannt werden. Falls eine Verzögerung oder eine Beschleunigung beobachtet werden kann, sollte keine Auswertung durchgeführt werden. Wird bei dieser Auswertemethode der Abstand des Hinterrades des Vorausfahrenden mit dem Vorderrad des Betroffenen betrachtet, wird schon eine Messung zugunsten des Betroffenen durchgeführt, da mögliche Überhänge vernachlässigt wurden.

 

Rz. 26

Die Güte, mit der der Messbeamte am Beginn einer Auswertung die Entzerrungsparameter für die perspektivische Transformation für das Rechenprogramm ermittelt, wird vo...

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