Rz. 185

Gegenstand der Versicherung ist die Haftung des Versicherungsnehmers aus Verkehrsverträgen. Die Beschreibung des Versicherungsumfangs in Ziff. 4.1 enthält dazu die typischen Merkmale einer Haftpflichtversicherung: den Freistellungs- oder Befriedigungsanspruch sowie den Rechtsschutzanspruch zur Abwehr unbegründeter Ansprüche.

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