Rz. 32

Von den 3.775 EUR ist der Familienmindestselbstbehalt (3.580 EUR) abzuziehen, dies ergibt 195 EUR (3.775 EUR – 3.580 EUR).

Das verbleibende Einkommen (195 EUR) ist zur Ermittlung des weiteren Selbstbehalts um die Haushaltsersparnis (10 % = 20 EUR) zu vermindern, das ergibt 175 EUR (195 EUR – 20 EUR).

 

Hinweis

Die Haushaltsersparnis ist ein Abzugsposten, weil hier der Familienbedarf/Familienselbstbehalt ermittelt wird. Und dieser Bedarf wird wegen gemeinsamer Haushaltsführung (Synergieeffekt) herabgesetzt. Der Abzug der Haushaltsersparnis führt dazu, dass neben dem Familienselbstbehalt nicht 50 %, sondern nur 45 % des darüber hinausgehenden Einkommens zusätzlich anrechnungsfrei bleiben.

Die Hälfte von 175 EUR sind 88 EUR (zusätzlicher Selbstbehalt).

Der gesamte Familienbedarf (Gesamtselbstbehalt) beträgt also 3.668 EUR (3.580 EUR + 88 EUR).

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