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Muster 18.4: Verpfändung eines Erbteils

 

Muster 18.4: Verpfändung eines Erbteils

_________________________ (Notarielle Urkundenformalien)

Anwesend sind

1. _________________________, im Folgenden "Erschienener zu 1)" genannt,
2. _________________________, im Folgenden "Erschienener zu 2)" genannt,

alle ausgewiesen durch ihre amtlichen Personalausweise.

Nach Grundbucheinsicht beurkunde ich Folgendes:

§ 1 Vertragsgegenstand

(1) Laut vorliegender Ausfertigung des Erbscheins _________________________ des Nachlassgerichts _________________________ ist der Erschienene zu 1) zu _________________________ Anteil Erbe des verstorbenen E.

(2) Zum ungeteilten Nachlass gehören noch

1. Ein bebautes Grundstück, eingetragen im Grundbuch _________________________, Bd. _________________________, Blatt _________________________
2. Eine Darlehensforderung gegen die _________________________ Bank
3. Folgende bewegliche Gegenstände: _________________________
4. Folgende Nachlassverbindlichkeiten: _________________________

Weitere Nachlassverbindlichkeiten sind nach Angaben des Erschienenen zu 1) nicht vorhanden.

§ 2 Zu sichernde Forderung

Der Erschienene zu 1) erkennt an, dem Erschienenen zu 2) einen Betrag in Höhe von _________________________ EUR nebst _________________________ % Zinsen jährlich hieraus zu schulden.

§ 3 Verpfändung und Grundbuchberichtigung

Zur Sicherung der oben genannten Forderung verpfändet der Erschienene zu 1) hiermit seinen Erbteil am Nachlass des E an den Erschienenen zu 2). Dieser nimmt die Verpfändung an. Die Erbengemeinschaft ist bereits als Eigentümerin des Grundstücks gem. § 1 Nr. 1 im Grundbuch eingetragen. Die Parteien bewilligen und beantragen, im Wege der Grundbuchberichtigung die Verpfändung des Erbteils des Erschienenen zu 1) im Grundbuch einzutragen.

§ 4 Durchführung, Kosten

(1) Der Notar wird beauftragt, die Grundbuchberichtigung vorzunehmen.

(2) Die Kosten der Urkunde und ihrer Durchführung trägt der Erschienene zu 1).

Diese Niederschrift wurde vom Notar den Anwesenden vorgelesen, von diesen genehmigt und von ihnen und dem Notar eigenhändig unterschrieben:

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