Rz. 37

Unter dem Tatbestandsmerkmal Untersuchung des Gesundheitszustandes ist jedes diagnostische Verfahren zu verstehen, gleichgültig, ob es mit einem körperlichen Eingriff verbunden ist oder nicht.[29] Dazu gehören einfache Funktionsprüfungen ebenso wie physikalische, chemische, bakteriologische, virologische wie immunologische Analysen.[30] Mit einem Eingriff verbundene Analysen sind z.B.:

Endoskopie
Katheterisierung

Punktionen zur Entnahme von Körperflüssigkeiten wie

Gelenkflüssigkeit (Synovia)
Hirnwasser (Lumbalpunktion)
Peritonealflüssigkeit
Pleuraflüssigkeit (Pleurapunktion)
Knochenmark (Knochenmarkpunktion)
Suprapubische Blasenpunktion
Punktionen zur Entnahme von Gewebsproben (Feinnadelbiopsie).
[29] Kurze/Roglmeier, VorsorgeR, § 1904 a.F. Rn 5.
[30] Staudinger/Bienwald, Neub. 2017, § 1904 a.F. Rn 53 ff.

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