Rz. 69

Der Ausschluss der Tätigkeit als Angestellter in Teil 2 A 2.3 bezieht sich v.a. auf die Tätigkeit des Syndikusanwalts. Wer als Angestellter Beratungsleistungen ggü. dem Unternehmen erbringt, bei dem er angestellt ist, hat keinen Versicherungsschutz, wenn ihn sein Arbeitnehmer wegen Falschberatung in Anspruch nimmt.

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