Rz. 6

Die vorweggenommene Erbfolge ist ein sehr wichtiges und bedeutendes Gestaltungsinstrument in der Praxis. Die Vorteile gegenüber einer Vermögensübertragung im Todesfall liegen auf der Hand. Durch die genaue zeitliche Planbarkeit der Vermögensübertragung unter Lebenden lässt sich diese nicht nur zivil-, sondern auch steuerrechtlich besser gestalten als der Vermögensübergang von Todes wegen. Regelmäßig kann der Schenker auch nach der Vermögensübertragung (zumindest faktisch) noch Einfluss auf den Beschenkten und ggf. den weitergegebenen Vermögensgegenstand (z.B. bei vorbehaltenen Rechten) nehmen. Durch eine schrittweise Übertragung des Vermögens können die Nachfolger zudem behutsam an das Vermögen herangeführt werden. Darüber hinaus können die alle zehn Jahre gewährten Freibeträge gemäß § 16 ErbStG regelmäßig ausgenutzt werden. Ertragsteuerlich kann die Verlagerung des Vermögens auf die Beschenkten zu einer eventuell niedrigeren Progression führen. Schließlich sollte auch der psychologische Aspekt des Schenkens "mit warmer Hand" nicht unterschätzt werden. Der Schenker kann selbst noch miterleben, wie der oder die Beschenkten von dem Geschenk profitieren können (z.B. bei der Geldschenkung zum Hauserwerb oder bei der Beteiligung an Familienunternehmen).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge