Rz. 1

Der Anordnung der Testamentsvollstreckung an einem im Nachlass befindlichen Unternehmen, regelmäßig in der Form einer Dauervollstreckung, kommt im Rahmen der Unternehmensnachfolgeplanung eine hohe wirtschaftliche und praktische Bedeutung zu.[1] Neben der Sicherung der Unternehmenskontinuität dient sie insbesondere dem Schutz und bei entsprechender Anordnung zugleich auch der Versorgung wirtschaftlich unerfahrener oder zum Zeitpunkt des Erbfalls noch minderjähriger Erben.[2] Gleichzeitig handelt es sich aber um eines der schwierigsten Bereiche der Testamentsvollstreckung, bei der noch viele Details von der Rechtsprechung nicht geklärt sind.[3] Neben der Frage, ob die Anordnung einer Testamentsvollstreckung nach dem zugrunde liegenden Gesellschaftsvertrag zulässig ist, kommt der Frage, wer als Testamentsvollstrecker für den Unternehmensbereich eines Nachlasses in Betracht kommt, große Bedeutung zu. Zum einen erfordert die Testamentsvollstreckung im Unternehmensbereich erhebliche betriebswirtschaftliche Kenntnisse und zum anderen muss die berufene Person in der Lage sein, rasch reagieren zu können, was organisatorische Fähigkeiten voraussetzt. Gerade zu Beginn der Tätigkeit ist die Testamentsvollstreckung mit einer erheblichen zeitlichen und personellen Leistung verbunden.

[1] Schiffer, AnwZert ErbR 6/2022 Anm. 2; Schiffer/Rott, in: Schiffer/Rott/Pruns, Die Vergütung des Testamentsvollstreckers, § 1 Rn 1, 14 sprechen von mehreren zehntausend Unternehmensnachfolgen jährlich in Deutschland. Weitere Zahlen sind nachzulesen auf www.ifm-bonn.org (Stichworte: Statistik und Unternehmensnachfolge).
[2] Vgl. Riedel/Roglmeier, Praxishandbuch Unternehmensnachfolge, § 10 Testamentsvollstreckung und Unternehmensnachfolge, S. 425 ff.
[3] Eine umfassende Übersicht zu allen Themenkreisen gibt Riedel, Praxishandbuch Unternehmensnachfolge, 3. Aufl. 2021.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge