Rz. 7
Der Testamentsvollstrecker ist berechtigt, einen Steuerberater hinzuzuziehen. Bei fehlenden Steuerrechtskenntnissen ist er dazu sogar verpflichtet.[5] Die Kosten für die Steuererklärung stellen erwerbsmindernde Abwicklungskosten i.S.d. § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG dar (siehe § 3 Rdn 138>).
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen