Rz. 593

Gem. § 8 Abs. 2 S. 12 EStG liegt kein steuerpflichtiger geldwerter Vorteil für eine dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber zu eigenen Wohnzwecken überlassene Wohnung vor, soweit das vom Arbeitgeber gezahlte Entgelt mindestens zwei Drittel des ortsüblichen (maximal 25 EUR je Quadratmeter) Mietwerts beträgt.

In hochpreisigen Ballungszentren wird das Bemühen des Arbeitgebers honoriert, "günstig" eine Wohnung, nicht jedoch eine Unterkunft, die keine Wohnung ist, hier Bewertung nach SvEV, an den Arbeitnehmer zu überlassen.

 

Rz. 594

Kann eine Marktmiete festgestellt werden, ist diese auch dann anzusetzen, wenn die Kostenmiete (zur Berechnung vgl. BFH v. 18.7.1980, DB 1981, 507) zu einem höheren Mietwert führt (BFH v. 11.10.1977, BStBl II 1977, 860; vgl. auch BFH v. 21.1.1986, BStBl II 1986, 394; BFH v. 8.3.1968, BStBl II 1968, 435; hiergegen: Barein, DB 1988, 1353). Lässt sich die Marktmiete nicht oder nur unter unverhältnismäßigem Aufwand ermitteln, kann auf die Kostenmiete zurückgegriffen werden.

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