Rz. 579
Ab 2008 wird die bisherige Unterscheidung zwischen Dienstreise, Einsatzwechseltätigkeit und Fahrtätigkeit aufgegeben und unter dem neuen Begriff beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit vereinheitlicht. Eine beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit liegt vor, wenn der Arbeitnehmer vorübergehend außerhalb seiner Wohnung oder seiner ersten Tätigkeitsstätte beruflich tätig wird.
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