Rz. 313

Angestellte erhalten herkömmlicherweise ein festes monatliches Gehalt, welches vielfach pauschal für Überstunden in einer bestimmten Höhe (meist 10–20 Stunden pro Monat) Zuschläge für Mehrarbeit einschließt. Außendienstmitarbeiter müssen vielfach ihr Gehalt ins Verdienen bringen oder sie erhalten an den getätigten Umsätzen orientierte Provisionen. Wird dem Angestellten ein Dienstwagen zur Verfügung gestellt, so zählt der geldwerte Vorteil für die private Nutzung ebenfalls zu seinem Arbeitsentgelt (s. Rdn 526 ff.).

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