Rz. 269

Vermeidung von Bareinlagen

durch Erwerb von Vorratsgesellschaften statt Neugründungen (vgl. Rdn 47)
freiwillige Gesellschafterleistungen
Sacheinlagen, z.B. von Darlehensforderungen[1022]
Umwidmung von Bareinlagen in Sacheinlagen durch Änderung des Gesellschaftsvertrages (vgl. Stichwort "Heilung", Rdn 261)
[1022] Lutter/Hommelhoff/Bayer, § 56 Rn 11 f., mit Formulierungsbeispielen.

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