Rz. 95

Einsatzmöglichkeiten

Unternehmensgründer mit wenig Kapital
Kurzfristige, riskante, aber wenig kapitalintensive Geschäfte
Sonderform der GmbH, keine besondere Rechtsform

Besonderheiten

Diskriminierende Bezeichnung: Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) bzw. UG (haftungsbeschränkt)
Abkürzung des Wörtchens "haftungsbeschränkt" verboten
kein gesetzliches Mindestkapital
Stammkapital mindestens 1 EUR
Pflicht zur zeitlich unbeschränkten Rücklagenbildung in Höhe eine Viertels des Gewinns
Pflicht zur Einberufung der Gesellschafterversammlung bei drohender Zahlungsunfähigkeit
"Umwandlung" in normale GmbH durch Kapitalerhöhung auf Mindest-Stammkapital

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