Rz. 10

In der notariellen Praxis spielt die Frage des Pflichtteilsrechts insbesondere im Rahmen der lebzeitigen Übergabe von Vermögen (vorweggenommene Erbfolge) eine Rolle, und zwar zum einen bei der Frage der Bestimmung einer Anrechnungs- bzw. Ausgleichspflicht nach §§ 2050, 2316 BGB und § 2315 BGB und zum zweiten bei der Frage eines Pflichtteilsverzichts (teilweisen Pflichtteilsverzichts), wobei Letzterer sowohl im Rahmen eines Übergabevertrags als auch eines Ehevertrags eine Rolle spielen kann.[6]

[6] Vgl. hierzu Berkefeld/J. Mayer, in: Mayer/Süß/Tanck/Bittler, § 11 Rn 61 ff.

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