Rz. 25
Die unterhaltsrechtliche Berücksichtigung fiktiver Einkünfte setzt die Verletzung einer unterhaltsrechtlichen Obliegenheit der betreffenden Person voraus.[31]
Daraus ergibt sich die folgende Prüfungsreihenfolge:
1) | Welche Obliegenheit besteht (Umfang der Erwerbsobliegenheit)? |
2) | Ist diese Obliegenheit verletzt worden (Erwerbsbemühungen, Bewerbungsbemühungen)? |
3) | Welche Konsequenzen und Rechtsfolgen ergeben sich daraus? |
4) | Welches erzielbare Einkommen kann angerechnet werden (Höhe des fiktiv anzusetzenden Einkommens)? |
5) | Ab wann und für wie lange ist dieses Einkommen erzielbar? |
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