Rz. 461

Muster 17.19: Nebeninterventions- und Berufungsschrift des erstinstanzlich noch nicht beigetretenen unselbstständigen Streithelfers ohne vorangegangene Streitverkündung zur Fristwahrung

 

Muster 17.19: Nebeninterventions- und Berufungsschrift des erstinstanzlich noch nicht beigetretenen unselbstständigen Streithelfers ohne vorangegangene Streitverkündung zur Fristwahrung

An das

Landgericht/Oberlandesgericht

in _________________________

Nebeninterventions- und Berufungsschrift

In dem Rechtsstreit

des _________________________

– Kläger und Berufungskläger –

Prozessbevollmächtigter erster Instanz: RAe _________________________

Streithelfer des Klägers: _________________________

Prozessbevollmächtigter: RA _________________________

gegen

den _________________________

– Beklagter und Berufungsbeklagter –

Prozessbevollmächtigter erster Instanz: RA _________________________

zeige ich an, dass ich den _________________________ vertrete, in dessen Name und aufgrund dessen Vollmacht ich hiermit erkläre, dass der _________________________ dem Rechtsstreit auf Seiten des Klägers als Streithelfer gem. § 66 ZPO beitritt. Namens und in Vollmacht des Streithelfers lege ich zur Fristwahrung für den Kläger gegen das am _________________________ verkündete und dem Kläger am _________________________ zugestellte Urteil des Amtsgerichts/Landgerichts, Az: _________________________,

Berufung

ein. Eine beglaubigte Kopie des angefochtenen Urteils ist beigefügt. Das Interesse des Streithelfers am Ausgang des Rechtsstreits resultiert daraus, dass _________________________. Der Streithelfer muss demnach befürchten, vom Kläger in Regress genommen zu werden, wenn die mit der vorliegenden Berufung angegriffene Entscheidung des Amtsgerichts/Landgerichts _________________________ rechtskräftig wird. Die Gegenseite ist mit gleicher Post darum gebeten worden, noch keinen Rechtsanwalt für die Berufungsinstanz zu beauftragen, solange nicht feststeht, ob das Berufungsverfahren tatsächlich durchgeführt werden soll.

Rechtsanwalt

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