Rz. 85

Verfahrenskostenhilfe für Stufenanträge ist einheitlich zu bewilligen. Es ist unzulässig, stufenweise zu bewilligen. Es ist auch für die Leistungsstufe vor Bezifferung des Leistungsantrages Verfahrenskostenhilfe zu bewilligen.[74]

 

Rz. 86

Dies gilt nicht nur für den Antragsteller, sondern auch für den Antragsgegner. Die Versagung von Verfahrenskostenhilfe kann in einem solchen Fall nicht allein darauf gestützt werden, dass der Antragsgegner seiner Pflicht zur weiter gehenden Auskunftserteilung bisher nicht nachgekommen ist.[75]

[74] KG FamRZ 2008, 702; OLG Schleswig SchlHA 2014, 36 = FamRZ 2014, 689 = FamFR 2013, 546.
[75] OLG Stuttgart FamRZ 2014, 1478 AGS 2015, 46 = NZFam 2014, 1105 = FuR 2015, 120.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge