Rz. 309

Muster 16.21: Abschlussschreiben

 

Muster 16.21: Abschlussschreiben

_________________________-GmbH

Geschäftsführung

Betr.: Einstweilige Verfügung des Landgerichts _________________________ vom _________________________, Az: _________________________

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie Sie wissen, haben wir unter dem _________________________ für unsere Mandantin _________________________ bei dem Landgericht _________________________ eine einstweilige Verfügung gegen Sie erwirkt. Ausweislich der Zustellungsurkunde des Gerichtsvollziehers _________________________ wurde die einstweilige Verfügung Ihnen am _________________________ zugestellt.[480] Die einstweilige Verfügung unterbricht nicht die Verjährung, sodass unser Mandant gegen Sie in der Hauptsache Klage erheben müsste, gerichtet auf Unterlassung, Schadensersatz und Auskunft, wenn Sie nicht auf die Einlegung des Widerspruchs gem. § 924 ZPO sowie auf die Rechtsbehelfe des § 926 ZPO auf Fristsetzung zur Erhebung der Hauptsacheklage sowie nach § 927 ZPO auf Aufhebung der einstweiligen Verfügung wegen veränderter Umstände verzichten. Außerdem haben Sie sich zu verpflichten, unserer Mandantin unverzüglich Auskunft zu erteilen, inwieweit, in welchem Umfang und wem gegenüber Sie die in der Verfügung angesprochenen Handlungen begangen haben, und zwar unter Angabe des Namens und der Adressen der Empfänger Ihrer Äußerungen. Des Weiteren haben Sie sich zu verpflichten, unserer Mandantin allen Schaden zu ersetzen, der dieser durch die in der einstweiligen Verfügung bezeichneten Handlungen entstanden ist und künftig entstehen wird.

Wir haben eine entsprechende Abschlusserklärung in der Anlage beigefügt, deren Unterzeichnung und Rücksendung wir zu unseren Händen bis spätestens zum _________________________ erwarten.[481]

Anderenfalls werden wir unserer Mandantin empfehlen, umgehend eine Hauptsacheklage zu erheben. Außerdem sind Sie nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs verpflichtet, unserer Mandantin die Kosten zu ersetzen, die für dieses Schreiben entstanden sind (BGH GRUR 1973, 384). Wir erwarten daher auch den Ausgleich der beigefügten Kostenrechnung bis spätestens zum _________________________.

Mit freundlichen Grüßen

_________________________

Rechtsanwalt

[480] Damit die Kosten für das Abschlussschreiben erstattungsfähig sind, sollte die Wartefrist von zwölf Tagen bis zu einem Monat abgewartet werden, wenn nicht Verjährung droht.
[481] Auch hier sollte die Wartefrist zwei bis vier Wochen betragen, falls nicht Verjährung droht, KG WRP 1989, 659.

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