Rz. 298

Muster 16.10: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung mit Herausgabeanordnung

 

Muster 16.10: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung mit Herausgabeanordnung

An das

Amtsgericht _________________________

In Sachen

des _________________________

– Antragsteller –

Verfahrensbevollmächtigte: RAe _________________________

gegen

Herrn _________________________

– Antragsgegner –

beantragen wir namens und kraft beigefügter Prozessvollmacht des Antragstellers wegen besonderer Dringlichkeit bei dem gem. § 942 ZPO zuständigen Amtsgericht ohne mündliche Verhandlung den Erlass einer einstweiligen Verfügung mit folgender Maßgabe:

 
  1. Der Antragsgegner hat das im Eigentum des Antragstellers stehende Wohnmobil der Marke _________________________, Fahrgestell-Nr. _________________________ mit dem polizeilichen Kennzeichen _________________________ an den Gerichtsvollzieher _________________________ als Sequester, hilfsweise an einen vom Gericht zu bestellenden Sequester herauszugeben.[458]
  2. Die Durchsuchung der Geschäfts- und Wohnräume sowie der Garagen des Antragsgegners zur Vollstreckung der Herausgabe wird gestattet.[459]
  3. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.

Begründung:

Der Antragsgegner hat das Wohnmobil _________________________ mit Kaufvertrag vom _________________________ von dem Antragsteller erworben.

 
  Glaubhaftmachung: Fotokopie des Kaufvertrags vom _________________________, Anlage 1.

Nachdem der Antragsgegner den Kaufpreis trotz des im Kaufvertrag vereinbarten festen Zahlungstermins und trotz weiterer Zahlungsaufforderung des Antragstellers nicht innerhalb der dort gesetzten Frist gezahlt hat, ist der Antragsteller vom Kaufvertrag zurückgetreten und hat Herausgabe des Wohnmobils verlangt. In einem Telefonat vom _________________________ hat der Mitarbeiter des Antragstellers vom Antragsgegner erfahren, dass dieser bald seine Handelsvertretung aus Altersgründen und auch seinen Wohnsitz in Deutschland aufgeben will. Er beabsichtigt, in den nächsten zwei Jahren mit seiner Ehefrau durch Europa zu reisen. Da der Antragsgegner nach Kenntnis des Antragstellers über kein anderes Fahrzeug verfügt, ist davon auszugehen, dass er für die Reise das verkaufte Wohnmobil nutzen will.

 
  Glaubhaftmachung: Eidesstattliche Versicherung des _________________________, Anlage 2.

Der Antragsteller geht davon aus, dass aufgrund der offenbar alsbald bevorstehenden Auflösung des Wohnsitzes und der bevorstehenden Auslandsreise des Antragsgegners der Herausgabeanspruch gefährdet ist. Durch die ständige Benutzung ist das Wohnmobil einer erheblichen Wertminderung unterworfen. Da der Antragsgegner auch seine Wohnung aufgeben will, steht zu befürchten, dass der Herausgabeanspruch des Antragstellers vereitelt werden soll. Insofern ist eine Dringlichkeitsentscheidung ohne mündliche Verhandlung geboten.

_________________________

Rechtsanwalt

[458] Vgl. § 938 Abs. 2 ZPO, § 154 Abs. 1 S. 3 Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher (GVGA), wonach der Gerichtsvollzieher nicht verpflichtet ist, das Amt eines Sequesters zu übernehmen.
[459] Vgl. § 758a ZPO.

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