Rz. 271
Bei der GbR wird im Unterschied zur Personenhandelsgesellschaft die Entziehung der Geschäftsführung mit der Bekanntgabe an den betroffenen Gesellschafter bzw. Geschäftsführer wirksam.[409] Der Streit über die Wirksamkeit des Entziehungsbeschlusses kann im einstweiligen Rechtsschutz mit einer Regelungsverfügung von beiden Seiten vorläufig geklärt werden.[410]
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