Rz. 156

Nicht einheitlich wird die Frage beurteilt, inwieweit bei konkurrierenden obligatorischen Ansprüchen (z.B. Doppelverkauf) ein Gläubiger die Erfüllung seines Anspruches im Wege der Sicherungsverfügung sichern kann.[270] Sofern man eine Anwendung des einstweiligen Verfügungsverfahrens bejaht, dringt daher derjenige Konkurrent durch, zu dessen Gunsten das zuerst ergangene Verbot wirksam wird.[271]

[270] Für eine Anwendung sprechen sich aus: Schlosser, ZZP 97, 137; Foerste, ZZP 106, 151; Wichert, ZMR 1997, 16; OLG Düsseldorf NJW-RR 1991, 137 für eine Doppelvermietung; a.A.: OLG Frankfurt/M. NJW-RR 1997, 77; OLG Schleswig MDR 2000, 1428; OLG Brandenburg MDR 1998, 98.
[271] Vgl. dazu Köhler, JZ 1983, 589.

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