Rz. 156
Nicht einheitlich wird die Frage beurteilt, inwieweit bei konkurrierenden obligatorischen Ansprüchen (z.B. Doppelverkauf) ein Gläubiger die Erfüllung seines Anspruches im Wege der Sicherungsverfügung sichern kann.[270] Sofern man eine Anwendung des einstweiligen Verfügungsverfahrens bejaht, dringt daher derjenige Konkurrent durch, zu dessen Gunsten das zuerst ergangene Verbot wirksam wird.[271]
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