Rz. 536
Von der Vereinbarung von Überstundenvergütungen mit GGF ist grds. abzuraten.
Rz. 537
Die Vereinbarung von Überstundenvergütungen mit einem GGF ist mit der Allzuständigkeit eines Geschäftsführers nicht vereinbar. Dies gilt insb. dann, wenn der Allzuständigkeit des GGF durch die Höhe der Gesamtvergütung und eine ertragsabhängige Vergütung Rechnung getragen wird. Die unentgeltliche Ableistung von Überstunden ist darin eingeschlossen.
Rz. 538
Der BFH hat in seinem Urt. v. 14.7.2004 (BStBl II 2005, 307) entschieden, dass sich eine Vereinbarung über die Vergütung von Überstunden grds. nicht mit dem Aufgabenbild eines GGF vertrage und die an einen GGF geleisteten Überstundenvergütungen steuerlich regelmäßig als vGA i.S.d. § 8 Abs. 3 S. 2 KStG zu behandeln sind.
Rz. 539
Für die Vereinbarung von Zuschlägen für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit gilt grds. dasselbe wie für Überstundenvergütungen (BFH v. 14.7.2004 – I R 111/03, DStR 2004, 1785).
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