Rz. 38

Wer im Rahmen eines Gebrauchsüberlassungsverhältnisses das Fahrzeug vom Versicherungsnehmer bekommen hat, kann dem Regress des Kaskoversicherers ggf. die Einrede der 6-monatigen Verjährung (§ 548 Abs. 1 BGB) entgegensetzen.

Auf diese Einrede kann sich im Übrigen auch derjenige berufen, der im Interesse des aus dem Gebrauchsüberlassungsverhältnis Berechtigten (z.B. Sohn des Versicherungsnehmers lässt sich von Freund fahren) das Fahrzeug führt (OLG München zfs 2000, 258) oder im Rahmen des Mietverhältnisses berechtigter Fahrer ist (OLG Frankfurt zfs 2001, 19).

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