Rz. 449
Die Empfehlungen des Deutschen Notarvereins gehen von ⅓ bis ½ Prozent des gegebenen Nachlassbruttowertes oder – wenn höher – zwei bis vier Prozent des jährlichen Nachlassbruttoertrags aus.
Testamentsvollstrecker und unternehmerische Tätigkeit
Übernahme und Ausübung bei Personengesellschaften, u.U. durch Vollrechtstreuhand | 10 % des jährlichen Reingewinns | Tätigkeit als Organ einer Kapitalgesellschaft, GmbH & Co. KG, Stiftung & Co., bei Ermächtigungstreuhand oder Handeln als Bevollmächtigter | Branchenübliches Geschäftsführer- bzw. Vorstandsgehalt und branchenübliche Tantieme | |||
Nur beaufsichtigende Tätigkeit (Aufsichtsrat, Beiratsvorsitz, Weisungsunterworfenheit der Erben) | Branchenübliche Vergütung eines Aufsichtsratsvorsitzenden bzw. Beiratsvorsitzenden |
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