Rz. 446

 
Vergütungsgrundbetrag:
bis 250.000 EUR 4,0 %
bis 500.000 EUR 3,0 %
bis 2.500.000 EUR 2,5 %
bis 5.000.000 EUR 2,0 %
über 5.000.000 EUR 1,5 %
mindestens aber der höchste Betrag der Vorstufe.
Beispiel: Bei einem Nachlass von 260.000 EUR beträgt der Grundbetrag nicht 7.800 EUR (= 3 % aus 260.000 EUR, sondern 10.000 EUR (= 4 % aus 250.000 EUR).

Bei einer Nacherbentestamentsvollstreckung erhält der Testamentsvollstrecker aufgrund der dann geringeren Belastung anstelle des vollen Grundbetrags 2/10 bis 5/10 des Grundbetrags.

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