Rz. 446
Vergütungsgrundbetrag: | ||
bis | 250.000 EUR | 4,0 % |
bis | 500.000 EUR | 3,0 % |
bis | 2.500.000 EUR | 2,5 % |
bis | 5.000.000 EUR | 2,0 % |
über | 5.000.000 EUR | 1,5 % |
mindestens aber der höchste Betrag der Vorstufe. | ||
Beispiel: Bei einem Nachlass von 260.000 EUR beträgt der Grundbetrag nicht 7.800 EUR (= 3 % aus 260.000 EUR, sondern 10.000 EUR (= 4 % aus 250.000 EUR). |
Bei einer Nacherbentestamentsvollstreckung erhält der Testamentsvollstrecker aufgrund der dann geringeren Belastung anstelle des vollen Grundbetrags 2/10 bis 5/10 des Grundbetrags.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen