Rz. 134

Seit geraumer Zeit gewinnt nicht nur traditionelles soziales Engagement an Bedeutung, sondern etwas, was man als bürgerschaftliches Engagement beschreiben kann. Bürger setzen sich vor Ort konkret für ihr Gemeinwesen ein. Eine Auswirkung dieses Engagements vor Ort sind die sog. Bürgerstiftungen[154] als eine Sonderform der steuerbefreiten Stiftung.

 

Rz. 135

Stifter sind vielfach Bürger mit einem durchaus überschaubaren Vermögen, die ihrerseits nicht unbedingt alleine eine Stiftung errichten würden, andererseits aber dieser modernen Form der Unterstützung des Gemeinwohls aufgeschlossen gegenüberstehen. In aller Regel sind die Bürgerstiftungen operativ tätig. Neben den Geld-Spendern leisten die "Zeit-Spender" und die "Ideen-Spender" einen ganz wichtigen Beitrag zur Arbeit der Bürgerstiftungen.

 

Rz. 136

Wie Erfolg versprechend der Gedanke ist, zeigt sich auch darin, dass über das "reine" Modell der "Stiftung von Bürgern für Bürger" hinaus sich auch große Institutionen diesem Gedanken anschließen und Stiftungen errichten, die um Zustiftungen von Bürgern werben und die sie Bürgerstiftungen nennen. Die dazu geführte Diskussion, welche Art von Stiftung sich "Bürgerstiftung" nennen darf,[155] scheint bei genauer Betrachtung überflüssig, falls nicht im Einzelfall ein echter Missbrauch vorliegt, denn bei der Bezeichnung "Bürgerstiftung" handelt es sich nur um ein Schlagwort. Aus dem Schlagwort an sich sind keine rechtlichen und/oder steuerlichen Folgerungen abzuleiten. Entscheidend erscheint ohnehin nur, dass ausreichende Mittel für den gemeinnützigen Zweck der jeweiligen Bürgerstiftung aufgebracht werden.

 

Rz. 137

Bürgerstiftungen lassen sich definieren als Stiftungen von Bürgern für Bürger zur Förderung sozialer, kultureller oder ökologischer Zwecke vor Ort oder als "selbstständige und unabhängige Institutionen zur Förderung verschiedener gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke in einem geographisch begrenzten, d.h. lokalen oder regionalen Wirkungsraum, die einen langfristigen Vermögensaufbau betreiben und ihre Organisationsstruktur und Mittelvergabe transparent machen".[156] Das Ziel der so definierten Bürgerstiftung wird dabei dahin beschrieben,[157] dass sie es einer größeren Zahl von Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen (Corporate Citizens) ermöglicht, ihre spezifischen Beiträge zum Gemeinwohl unter einem gemeinsamen Dach zu verfolgen. Sie diene dabei als ein Sammelbecken für Spenden und Zustiftungen. Aktuell gibt es wohl über 400 Bürgerstiftungen[158] und zahlreiche Gründungsinitiativen.

[154] Ausf. dazu: Bertelsmann Stiftung (Hrsg.), Handbuch Bürgerstiftungen, 2. Aufl. 2004; Bundesverband Deutscher Stiftungen (Hrsg.), Bürgerstiftungen stellen sich vor, 2006; Stumpf, in: Richter, § 12; Kaper, Bürgerstiftungen, 2005; Werner, in: Werner/Saenger/Fischer, § 11 Rn 135 ff.
[155] Siehe auch www.buergerstiftungen.org (definierte Merkmale, Gütesiegel).
[156] Siehe www.buergerstiftungen.org, "Über Bürgerstiftungen".
[157] Siehe www.buergerstiftungen.org, "Über Bürgerstiftungen".
[158] Quelle: www.aktive-buergerschaft.de.

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