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Wie beim Rechtsmittel der Berufung im Einzelnen erläutert, besteht auch im Revisionsverfahren gem. § 554 ZPO die Möglichkeit der sog. unselbstständigenAnschlussrevision an die von der Gegenseite bereits eingelegte Revision. Gemäß § 554 ZPO gelten die gleichen Grundsätze wie bei der unselbstständigen Anschlussberufung, so dass hier auf die diesbezüglichen Erörterungen verwiesen wird.

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