Rz. 106

Muster 15.7: Antrag des vertretenden Rechtsanwalts auf Eintragung einer Eigentumsübertragungsvormerkung

 

Muster 15.7: Antrag des vertretenden Rechtsanwalts auf Eintragung einer Eigentumsübertragungsvormerkung

An das

Amtsgericht

– Grundbuchamt –

_________________________

Grundstück des Herrn _________________________, zuletzt wohnhaft in _________________________, gestorben am _________________________, eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts _________________________ für _________________________, Band _________________________, Heft _________________________, BV Nr. _________________________, Gemarkung _________________________, Größe: _________________________

Herr _________________________ ist als Eigentümer des oben näher bezeichneten Grundstücks eingetragen. Er ist am _________________________ gestorben und wurde nach dem Erbschein des Amtsgerichts – Nachlassgericht – _________________________ vom _________________________ Az. _________________________ beerbt von Herrn _________________________.

 
Beweis: Beiliegende Ausfertigung des Erbscheins vom _________________________, von dem eine unbeglaubigte Fotokopie für die dortigen Akten als Anlage 1 beigefügt ist. Um Rückgabe der Ausfertigung wird gebeten.

Gemäß beiliegender Vollmacht vertrete ich Herrn _________________________, dem der Erblasser in seinem Testament vom _________________________ das oben näher bezeichnete Grundstück vermächtnisweise zugewandt hat. Der Alleinerbe hat dieses Vermächtnis als rechtsverbindlich anerkannt und die Eintragung einer Eigentumsübertragungsvormerkung zugunsten meines Mandanten bewilligt. Die notariell beglaubigte Eintragungsbewilligung vom _________________________ – UR-Nr. _________________________ des Notars _________________________ in _________________________ – füge ich als Anlage 2 bei.

Im Namen des Vermächtnisnehmers beantrage ich die Eintragung der Eigentumsübertragungsvormerkung zu seinen Gunsten im Grundbuch und zu Lasten des zuvor bezeichneten Grundstücks. Einer Voreintragung des Erben bedarf es gem. § 40 GBO nicht.

Der Wert des Grundstücks beträgt _________________________ EUR.

Die Kostenrechnung und die Eintragungsnachricht nach § 55 GBO können mir übersandt werden.

(Rechtsanwalt)

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