a) Dingliche Nießbrauchsbestellung und Besitzeinräumung

 

Rz. 193

Erfüllt der Grundstückseigentümer den Anspruch des Nießbrauchsvermächtnisnehmers nicht freiwillig, so ist Klage auf Abgabe der dinglichen Einigungserklärung nach § 873 BGB samt Eintragungsbewilligung nach § 19 GBO zu erheben. Die Ausschlagung der Erbschaft durch den vom Vermächtnisnehmer in Anspruch genommenen Erben stellt ein Erledigungsereignis i.S.v. § 91a ZPO dar.[157]

Mit Rechtskraft des Urteils sind die Willenserklärungen des Beklagten ersetzt, § 894 ZPO. Der Nießbrauch berechtigt aber auch zum Besitz, deshalb ist nicht nur auf Abgabe der Willenserklärung zu klagen, sondern auch auf Herausgabe. Zwar ist der Kläger noch nicht dinglich berechtigter Nießbraucher, trotzdem kann er gem. § 259 ZPO schon jetzt die Herausgabe geltend machen, wenn zu besorgen ist, dass der Erbe sich der rechtzeitigen Besitzeinräumung entziehen wird.

Die sofortige Fälligkeit des Vermächtnisanspruchs nach §§ 2181, 271 BGB ist vor allem für den Vorausvermächtnisnehmer (§ 2150 BGB) von Bedeutung, weil er die Erfüllung des Vermächtnisanspruchs als einer Nachlassverbindlichkeit (§ 1967 BGB) noch vor der Erbteilung verlangen kann, § 2046 BGB. Setzt ein Erblasser eine Person zum einen als Nacherben, zum anderen als Vermächtnisnehmer ein, so ist das Vermächtnis grundsätzlich nach dem Tode des Erblassers vom Erben zu erfüllen.[158]

b) Muster: Klage auf Nießbrauchsbestellung und Herausgabe

 

Rz. 194

Muster 15.19: Klage auf Nießbrauchsbestellung und Herausgabe

 

Muster 15.19: Klage auf Nießbrauchsbestellung und Herausgabe

An das

Landgericht

_________________________

Klage

des Herrn _________________________

– Klägers –

Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt _________________________

gegen

Herrn _________________________

– Beklagten –

Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt _________________________

wegen: Einräumung eines Grundstücksnießbrauchs und Herausgabe

Namens und in Vollmacht des Klägers erhebe ich Klage gegen den Beklagten. In dem anzuberaumenden Verhandlungstermin werde ich beantragen, für Recht zu erkennen:

1. Der Beklagte wird verurteilt, dem Kläger an dem Grundstück, eingetragen im Grundbuch von _________________________ für _________________________, Blatt _________________________, BV Nr. _________________________, Gemarkung _________________________, Flst. Nr. _________________________, Größe: _________________________, den Nießbrauch mit dem gesetzlichen Inhalt der §§ 1030 ff. BGB zu bestellen und die Eintragung des Nießbrauchs zugunsten des Klägers und zu Lasten des bezeichneten Grundstücks im Grundbuch zu bewilligen.
2.

Der Beklagte hat das bezeichnete Gebäudegrundstück an den Kläger in geräumtem Zustand herauszugeben.

Falls die Voraussetzungen des § 331 Abs. 3 bzw. § 307 ZPO vorliegen, bitte ich um Erlass eines Versäumnis- bzw. Anerkenntnisurteils ohne mündliche Verhandlung.

Begründung: (entsprechend dem Muster Rdn 191).

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