I. Verteidigungsanzeige

 

Rz. 22

Wenn der Beklagte eine Rechtsanwaltskanzlei mit der Wahrnehmung seiner Rechte im Zivilprozess beauftragt, wird der sachbearbeitende Rechtsanwalt der Rechtsanwaltskanzlei die Verteidigungsanzeige mit einem entsprechenden anwaltlichen Bestellungsschriftsatz gegenüber dem Gericht mitteilen.

 

Rz. 23

Muster 1: Verteidigungsanzeige

 

Muster: Verteidigungsanzeige

In dem Rechtsstreit

Müller ./. Meier

zeigen wir an, von der Beklagten mit deren Vertretung beauftragt worden zu sein.

Die Beklagte wird sich gegen die Klage verteidigen. Die Antragstellung und Erwiderung erfolgt in einem gesonderten Schriftsatz, den wir fristgerecht einreichen werden.

Beglaubigte und einfache Abschrift anbei.

(Unterschrift)

 

Rz. 24

Anlässlich der Verteidigungsanzeige können auch bereits Einwendungen jeder Art gegen den klägerischen Anspruch geltend gemacht werden. Ob und was der Rechtsanwalt in diesem Stadium vorträgt, hängt im Wesentlichen auch davon ab, ob er bereits außerprozessual mit dieser Angelegenheit befasst war, d.h. die Sache kennt, oder ob die Mandatierung erst nach Klagezustellung erfolgt ist und der Rechtsanwalt hierbei erstmals von dem gesamten Sachverhalt "Kenntnis" erlangt. Dies kommt gelegentlich in "kleineren" Fällen vor; die Mandanten kommen dann erst wenige Tage vor Ablauf der Frist für die Verteidigungsanzeige oder vor Ablauf der Klageerwiderungsfrist. Dann kann es erforderlich sein, zunächst eine Fristverlängerung für die Klageerwiderung zu beantragen. Hier könnte man beispielsweise wie folgt formulieren:

 

Rz. 25

Muster 2: Verteidigungsanzeige mit Fristverlängerung

 

Muster: Verteidigungsanzeige mit Fristverlängerung

In dem Rechtsstreit

Müller ./. Meier

zeigen wir an, von dem Beklagten mit dessen Vertretung beauftragt worden zu sein.

Der Beklagte wird sich gegen die Klage verteidigen. Die Antragstellung und Erwiderung erfolgt in einem gesonderten Schriftsatz.

Die Mandatierung erfolgte am heutigen Tage. Da verschiedene Rücksprachen mit unserem Mandanten erforderlich sind, bitten wir vorsorglich, die Klageerwiderungsfrist bis einschließlich zum 31.10.2019 zu verlängern. Eine Verzögerung der Angelegenheit droht hierdurch nicht, zumal ein schriftliches Vorverfahren angeordnet wurde.

Beglaubigte und einfache Abschrift anbei.

(Unterschrift)

II. Verteidigungsanzeige und Klageabweisungsantrag

 

Rz. 26

Möglich und weithin üblich ist es, mit der Verteidigungsanzeige auch bereits den Antrag auf Klageabweisung zu verbinden.

 

Rz. 27

Muster 3: Anzeige der Verteidigungsbereitschaft mit Klageabweisungsantrag

 

Muster: Anzeige der Verteidigungsbereitschaft mit Klageabweisungsantrag

In dem Rechtsstreit

Müller ./. Meier

zeigen wir an, von der Beklagten mit deren Vertretung beauftragt worden zu sein.

Der Beklagte verteidigt sich gegen die Klage.

Wir beantragen bereits hiermit,

die Klage kostenpflichtig abzuweisen.

Einen Klageerwiderungsschriftsatz werden wir fristgerecht einreichen.

(Unterschrift)

 

Rz. 28

Vorsorglich sei angemerkt: Eine Verlängerung der Frist für die Verteidigungsanzeige gibt es nicht, da es sich insoweit um eine Notfrist handelt! Eine derartige Antragstellung sollte, wie überhaupt jede Antragstellung, immer erst nach Rücksprache mit dem Mandanten stattfinden. So könnte bspw., zumindest theoretisch, ein verfrühter Klageabweisungsantrag dem Beklagten die Möglichkeit nehmen, den klageweise geltend gemachten Anspruch unter Verwahrung gegen die Kostenlast (vgl. § 93 ZPO) anzuerkennen. Wir weisen allerdings darauf hin, dass eine Anerkennung unter Verwahrung gegen die Kostenlast in der Praxis die absolute Ausnahme darstellt, da regelmäßig außerprozessual bereits der betreffende Anspruch angemahnt wurde, so dass der Beklagte auch mit einer zivilprozessualen Klage rechnen musste und auch deren Kosten tragen muss, selbst wenn er den Anspruch dann nach Klageerhebung "sofort" anerkennt.

III. Büromäßige Behandlung

 

Rz. 29

Sobald die Klage der Rechtsanwaltskanzlei mit einer Mandatserteilung zur Rechtsverteidigung oder Prüfung der Sach- und Rechtslage zugeleitet wird, muss die Rechtsanwaltskanzlei in Erfahrung bringen, wann dem Beklagten die Klage zugestellt worden ist. Kann der Beklagte selbst hierzu keine oder nur unsichere Angaben machen, muss die Rechtsanwaltskanzlei den Zeitpunkt der Zustellung bei der zuständigen Geschäftsstelle des Gerichts in Erfahrung bringen. Sodann müssen die sich aus der Verfügung des Gerichts ergebenden Fristen für die Abgabe der Verteidigungsbereitschaft und der Klageerwiderung im Fristenkalender notiert werden. Wenn geklärt ist, dass sich der Mandant gegen die Klage verteidigen will, sollte die Verteidigungsanzeige an das Gericht in der gesetzten Notfrist übersandt werden. Der bearbeitende Rechtsanwalt sollte weiter rechtzeitig darauf angesprochen werden, ob vorsorglich ein Fristverlängerungsantrag für die Klageerwiderung gestellt werden soll.

Der Verteidigungsanzeige muss keine Vollmacht beigefügt werden. Gleichwohl sollte sich der Rechtsanwalt immer eine Vollmacht für seine Akte unterzeichnen lassen.

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