1. Bereinigung der Vergangenheitserfolgsrechnung

 

Rz. 113

Die Basis für die Prognose der zukünftigen Erträge bildet regelmäßig eine bereinigte Erfolgsrechnung für die zurückliegenden Jahre (siehe Rdn 82 ff.). Hierbei sind insbesondere folgende Ergebniskorrekturen vorzunehmen:[188]

Eliminierung der Aufwendungen und Erträge des nicht betriebsnotwendigen Vermögens;
Bereinigungen, die zur Ermittlung eines periodengerechten Erfolgsausweises erforderlich sind;
Bereinigungen zum Ausgleich ausgeübter Bilanzierungswahlrechte;

Bereinigung um personenbezogene und andere spezifische Erfolgsfaktoren, z.B.

Ansatz eines angemessenen Unternehmerlohns
Bereinigung von Aufwendungen/Erträgen, die der privaten Sphäre zuzuordnen sind
Bereinigung nicht marktgerechter Konditionen, die aus dem Konzernverbund oder durch nahestehende Personen;
Erfassung von Folgeänderungen aus diesen Ergebniskorrekturen.
[188] IDW S 1, Tz 103, FN-IDW 2008, 271, 284; vgl. WP-Handbuch Band II, 2014, Abschnitt A, Rn 257 ff.

2. Planung der Aufwendungen und Erträge

 

Rz. 114

Die Darstellung der bereinigten Vergangenheitsergebnisse erfolgt in der Regel in Form einer Gewinn- und Verlustrechnung. Daher erscheint es sinnvoll, auch die künftigen finanziellen Überschüsse ausgehend von den Aufwands- und Ertragsplanungen für verschiedene Planungsphasen zu prognostizieren[189] und in derselben Form abzubilden.

 

Rz. 115

Für die Schätzung der zukünftigen Erträge bilden die erwarteten Umsatzerlöse meist eine der wichtigsten Komponenten. Soweit für deren Prognose auf die betriebliche Umsatzplanung des Unternehmens selbst zurückgegriffen wird, ist zu prüfen bzw. sicherzustellen, dass diese auch mit den konkret voraussehbaren allgemeinen oder branchenbezogenen konjunkturellen Entwicklungen im Einklang steht.[190]

 

Rz. 116

Die Umsatzplanung beeinflusst auch die Prognose der zukünftigen Aufwendungen. Denn insbesondere die Faktoren Materialaufwand (Einsatz von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sowie Bezug von Handelswaren und Fremdleistungen) und Personalaufwand (Fertigungslöhne, Gehälter etc.) hängen unmittelbar von der Entwicklung der Absatzmengen ab. Außerdem muss hinterfragt werden, ob für die Zukunft mit einer konstanten Kosten-Erlös-Relation,[191] also mit gleichlaufenden Preisentwicklungen auf dem Beschaffungs- und dem Absatzmarkt, gerechnet werden kann, oder ob in diesem Bereich Änderungen zu erwarten sind.

Bei den Personalaufwendungen sind auch evtl. bestehende Pensionsverpflichtungen und die sich hieraus ergebenden Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen zu berücksichtigen.

 

Rz. 117

Das zu bewertende Unternehmen kann nur dann dauerhaft Erträge erwirtschaften, wenn Maschinen und sonstige Arbeitsmittel gepflegt und auf dem neuesten Stand gehalten werden. Vor diesem Hintergrund müssen auch Aufwendungen für die Instandhaltung sowie Abschreibungen und Reinvestitionen in der Planung berücksichtigt werden. Für die fernere Zukunft sollte eine Investitionsplanung zugrunde gelegt werden, die zwischen Ersatzinvestitionen (gleiche, neue Anlage), Rationalisierungsinvestitionen (technisch verbesserte, neue Anlage) und Erweiterungsinvestitionen (zusätzliche Anlagen) unterscheidet. Zu den zu berücksichtigenden Investitionen gehören auch solche in Umweltschutzmaßnahmen, in den Sozialbereich oder in die Verwaltung.

 

Rz. 118

Schließlich sind auch die sonstigen Aufwendungen zu planen. Hier kommt vor allem der Dotierung der zur Abdeckung aller mit dem Betrieb verbundenen Risiken erforderlichen Rückstellungen besondere Bedeutung zu. Im Rahmen der Unternehmensbewertung wird die aus den Erfahrungen der Vergangenheit abzuleitende zu erwartende Inanspruchnahme angesetzt.

[189] IDW S 1, Tz 104, FN-IDW 2008, 271, 284.
[190] IDW S 1, Tz 106, FN-IDW 2008, 271, 284.
[191] IDW S 1, Tz 108, FN-IDW 2008, 271, 285.

3. Finanzplanung und Zinsprognose

 

Rz. 119

Ausschüttungen an die Anteilseigner setzen regelmäßig nicht nur Erträge sondern auch Liquidität voraus. Das Volumen der für Ausschüttungen an die Unternehmenseigener zur Verfügung stehenden Überschüsse hängt im Übrigen auch von der zukünftigen Entwicklung der Zinsaufwendungen und -erträge ab. Daher muss auch das Zinsergebnis geplant bzw. prognostiziert werden.[192]

 

Rz. 120

Die Finanz- und Zinsplanung wird in der Praxis u.a. dadurch zu einer anspruchsvollen Aufgabe, dass jeder zusätzliche (also von der Planung abweichende) Finanzbedarf oder -überschuss unmittelbar die Aufnahme oder Rückzahlung von Fremdmitteln zur Folge hat oder eine Veränderung der Aktivseite der Bilanz (z.B. bei Investitionen "unerwarteter" Finanzüberschüsse im Anlagevermögen) nach sich zieht. Ebenso schlagen sich Veränderungen im Fremdkapitalbestand in den zu erwartenden Zinsaufwendungen bzw. -erträgen nieder und wirken sich somit auch auf die Ertragssituation aus.[193] Gleichzeitig ändert sich durch die Verschiebungen des Verhältnisses von Eigen- zu Fremdkapital auch die Finanzierungssituation des Unternehmens: Sowohl die Eigen- als auch die Fremdkapitalgeber verlangen eine Berücksichtigung der veränderte Risikostruktur durch Anpassung des jeweiligen Zinssatzes.

 

Rz. 121

Rechnerisch leitet sich das Z...

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