Rz. 56

Unternehmen sind nicht nur mehr oder weniger willkürliche Ansammlungen von Vermögensgegenständen und Schulden. Vielmehr entsteht durch die zweckgerichtete Kombination von materiellen und immateriellen Werten eine Art "lebender" Organismus“, der durch das Zusammenwirken aller seiner Bestandteile in der Lage ist, finanzielle Überschüsse zu erwirtschaften.[90] Daher wird auch der Wert eines Unternehmens nicht durch die Summe der Werte der einzelnen Bestandteile des Vermögens und der Schulden bestimmt, sondern durch das Zusammenwirken all dieser Werte.[91] Daher muss der Bewertung die Betrachtung des Unternehmens als Gesamtheit[92] zugrunde liegen.

 

Rz. 57

Die Bewertung muss daher alle an der Erwirtschaftung des Unternehmenserfolgs beteiligten Faktoren[93] vollständig erfassen und in die Analyse mit einbeziehen. Das gilt auch dann, wenn die auf rein betriebswirtschaftlicher Grundlage vorgenommene Abgrenzung des Unternehmensvermögens mit den formaljuristischen Gegebenheiten nicht übereinstimmt. Denn das Bewertungsobjekt muss zunächst nach wirtschaftlichen Kriterien definiert werden.[94]

[90] Vgl. Popp, Vergangenheits- und Lageanalyse, S. 188.
[91] IDW S 1, Tz 18, FN-IDW 2008, 271, 275.
[92] Vgl. Münstermann, Wert und Bewertung der Unternehmung, S. 18.
[93] Vgl. IDW S 1, Tz 19, FN-IDW 2008, 271, 275: z.B. Beschaffungs- und Absatzbeziehungen bzw. -märkte, Forschung und Entwicklung, Organisation, Finanzierung und Management.
[94] IDW S 1, Tz 19, FN-IDW 2008, 271, 275.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge