Rz. 16

Die Zulässigkeit einer Prozessfinanzierung an sich kann ernsthaft nicht in Frage gestellt werden. Als eine BGB-Innengesellschaft ist sie unproblematisch wirksam vereinbar.[11] Dieser grundsätzliche Befund ändert natürlich nichts daran, dass einzelne Klauseln in Prozessfinanzierungsverträgen unwirksam sein können. Dies gilt es jedoch dann im konkreten Fall gesondert zu untersuchen. Es sei in diesem Zusammenhang allerdings bereits auf die sog. Bereichsausnahme des § 310 Abs. 4 S. 1 BGB hingewiesen.[12]

[11] Maubach, S. 105; Dethloff, NJW 2000, 2225, 2230; Grunewald, BB 2000, 729, 733.
[12] Auf die Problematik, ob damit das AGBG auf Finanzierungsverträge überhaupt Anwendung finden kann, gehen Maubach, S. 106 ff. und Dethloff, S. 2228 ein. Diese Ausführungen sind m.E. auf § 310 Abs. 4 S. 1 BGB übertragbar.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge