Rz. 144
Vormals war nach § 5 c) MB BUV 13 sowie § 3 c) MB BUZ 13 eine Berufsunfähigkeit aufgrund von Unfällen der versicherten Person ausgeschlossen, die sie als Luftfahrzeugführer oder Lufttransportgeräteführer sowie als sonstiges Besatzungsmitglied des Luftfahrzeuges erleidet, oder die Folge der beruflichen Tätigkeit mit Hilfe eines Luftfahrzeuges sind. In den Musterbedingungen 2016 findet sich dieser Ausschluss nicht mehr. Die Ausschlussklausel ist auch nur noch teilweise in die Bedingungen einzelner Versicherer enthalten.[305]
Rz. 145
Derartige Ausschlüsse greifen ohnehin dann nicht, wenn die versicherte Person als Fluggast beteiligt ist. Luftfahrzeuge sind alle Flugvorrichtungen, die einerseits für die Benutzung des Luftraumes bestimmt sind und andererseits der Eigenschaft der Luft bedürfen, um sich in ihr zu halten. Besatzungsmitglied ist derjenige, der die Aufgabe hat, das Flugzeug verantwortlich zu führen oder den Luftfahrzeugführer dabei zu unterstützen oder im Auftrage des Flugveranstalters sonstige Dienste oder eine Berufstätigkeit im Flugzeug verrichtet.[306]
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen