Rz. 3

Zunächst gab es die Absicherung gegen Berufsunfähigkeit also nur als Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ),[3] die abhängig ist vom Bestand der Hauptversicherung. Erst seit den 1970er Jahren ist die selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV) aufgekommen.[4] Für die BUZ kommt im Lichte der Vertragsfreiheit eine Kombination mit jeglichen (in der Regel jedoch artverwandten) Versicherungen in Frage, insbesondere der Lebens- und Rentenversicherung, aber auch der Unfallversicherung.[5]

 

Rz. 4

Zu beachten ist, dass im Bereich der BUZ zwar die Hauptversicherung ohne die BUZ fortbestehen kann, nicht jedoch umgekehrt. Die BUZ kann nicht ohne Hauptversicherung – häufig eine Lebensversicherung – abgeschlossen oder unterhalten werden. Insofern kann die BUZ etwa durch Rücktritt beendet werden, die Lebensversicherung jedoch bestehen bleiben.[6]

[3] Im Folgenden wird lediglich von der "BUV" gesprochen, sollten sich nicht für die BUZ Besonderheiten ergeben.
[4] Vgl. die Veröffentlichungen des Bundesaufsichtsamtes für das Versicherungswesen (VerBAV) 1974, 345.
[5] Vgl. Neuhaus, A, II., Rn 53 f.
[6] BGH VersR 2007, 484; BGH VersR 1989, 1249; zu weiteren Besonderheiten vgl. Rixecker in Beckmann/Matusche-Beckmann, § 46, Rn 12.

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