Rz. 149

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Muster 15.5: Eröffnungsbeschluss

Amtsgericht _________________________

Insolvenzabteilung

Eröffnungsbeschluss

Über das Vermögen der _________________________ – Schuldnerin –

wird wegen Zahlungsunfähigkeit

heute, am _________________________ um _________________________ Uhr, das Insolvenzverfahren eröffnet.

Zum Insolvenzverwalter wird Frau Rechtsanwältin/Herr Rechtsanwalt _________________________ ernannt. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum _________________________ unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.

Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstanden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.

Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin), und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen ist am _________________________ um _________________________ Uhr, im Gebäude des Amtsgerichts _________________________.

Der Termin dient zugleich der Beschlussfassung der Gläubiger über

die Person des Insolvenzverwalters,
den Gläubigerausschuss,
die Bestimmung der Hinterlegungsstelle (§ 149 InsO),
ggf. die Genehmigung besonders bedeutsamer Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160163 InsO),
die Fortführung des Unternehmens (§ 157 InsO)

sowie zur Anhörung über eine evtl. Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).

_________________________

Amtsgericht

Richter/in am Amtsgericht

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