Rz. 156

Am häufigsten und erbittertsten wird im Familienrecht über den Unterhalt gestritten. Das überrascht nicht. Beim Zugewinnausgleich geht es um eine einmalige Zahlung, und der Versorgungsausgleich wirkt sich in der Regel erst in ferner Zukunft aus. Durch die Festlegung des Unterhalts wird jedoch das Leben der Beteiligten häufig über Jahre, manchmal sogar Jahrzehnte, bestimmt. Anders als in sonstigen Bereichen des Familienrechts beendet zudem eine gerichtliche Entscheidung oder ein Vergleich häufig den Streit nicht endgültig; vielmehr kann er über einen Abänderungsantrag immer wieder neu entstehen.

 

Rz. 157

Weil der Unterhalt so große Bedeutung hat, ist die Versuchung groß, sich an Berechnungsschemata zu klammern. Das geht oft so weit, dass Unterhalt bis auf zwei Stellen hinter dem Komma ermittelt wird.[255] Dabei wird übersehen, worum es eigentlich geht: Die – häufig knappen – Mittel sollen auf die verschiedenen Beteiligten möglichst angemessen verteilt werden. Wer für einen Mandanten eine unterhaltsrechtliche Auseinandersetzung führt, muss sich deshalb zwar an gewissen, von der Rechtsprechung aufgestellten Regeln orientieren. Er hat jedoch immer zu überprüfen, ob das so ermittelte Ergebnis angemessen ist. Bei Einzelfragen sind die Leitlinien der verschiedenen OLG[256] und die teilweise umfangreichen Standardwerke zum Unterhaltsrecht heranzuziehen.

[255] Richtig ist eine Aufrundung auf volle EUR-Beträge. So § 9 Abs. 3 UhVorschG und § 1612a Abs. 2 S. 2 BGB zum Kindesunterhalt sowie Nr. 24 Leitlinien.
[256] Alle aktuellen Leitlinien sind zu finden unter www.famrz.de (Menüleiste "Leitlinien/Dokumente") und unter www.famrb.de/unterhaltsleitlinien.html.

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