Rz. 124

Der Kernsatz zur Berechnung des Zugewinns (= Ziff. 2 des Musters "Aufhebung der Gütertrennung mit Vereinbarung der Zugewinngemeinschaft ab Ehebeginn", Rdn 123) kann auch wie folgt lauten:

Muster 15.17: Aufhebung der Gütertrennung und Berechnung des Zugewinns

 

Muster 15.17: Aufhebung der Gütertrennung und Berechnung des Zugewinns

2. Wir heben diesen Ehevertrag rückwirkend auf und vereinbaren den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft für unsere Ehe. Wir vereinbaren ausdrücklich, dass Anfangsvermögen dasjenige Vermögen ist, das jedem von uns bei Eheschließung gehört hat, also nicht dasjenige Vermögen, das einem jeden von uns heute gehört.

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