aa) Muster: Vereinbarung alleiniger elterlicher Sorge

 

Rz. 38

Muster 15.6: Vereinbarung alleiniger elterlicher Sorge

 

Muster 15.6: Vereinbarung alleiniger elterlicher Sorge

§ _____ Elterliche Sorge

1. Wir haben uns darauf verständigt, dass F nach Scheidung der Ehe die alleinige elterliche Sorge für unser gemeinsames Kind K zustehen soll, da die räumliche Entfernung zwischen M und dem Wohnort von K zu groß erscheint, gemeinsame Entscheidungen in angemessener Zeit treffen zu können.

2. M wird entsprechende Regelungsanträge der F im laufenden Scheidungsverfahren unterstützen.

bb) Muster: Vereinbarung alleiniger elterlicher Sorge mit Beteiligung des anderen Elternteils

 

Rz. 39

Muster 15.7: Vereinbarung alleiniger elterlicher Sorge mit Beteiligung des anderen Elternteils

 

Muster 15.7: Vereinbarung alleiniger elterlicher Sorge mit Beteiligung des anderen Elternteils

§ _____ Elterliche Sorge

1. Wir haben uns darauf verständigt, dass F nach Scheidung der Ehe die alleinige elterliche Sorge für unser gemeinsames Kind K zustehen soll, da die räumliche Entfernung zwischen M und dem Wohnort von K zu groß erscheint, gemeinsame Entscheidungen in angemessener Zeit treffen zu können.

2. M wird entsprechende Regelungsanträge der F im laufenden Scheidungsverfahren unterstützen.

3. F sichert M andererseits zu, ihn bei Fragen von erheblicher Bedeutung für das Kindeswohl zu beteiligen, insbesondere ihn nach seinen Vorstellungen zu fragen und diese in angemessener Form zu berücksichtigen, selbst wenn er nicht sorgeberechtigt ist. Dies betrifft namentlich die folgenden Bereiche:

Schul- und Berufsausbildung,
medizinische Eingriffe, namentlich Operationen, sowie
Reisen des Kindes in das außereuropäische Ausland.
 

Rz. 40

Verzichten die Beteiligten auf eine das gerichtliche Verfahren vorausgehende notarielle Vereinbarung oder ist sie aus sonstigen Gründen nicht notwendig, genügen übereinstimmende Willenserklärungen der Eltern im Scheidungsverfahren, um zu einer Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge zu gelangen, es sei denn, die Lösung gefährdet das Kindeswohl.

cc) Muster: Vollmacht betr. ein Kind

 

Rz. 41

Eine Alternative zur einvernehmlichen Übertragung alleiniger elterlicher Sorge stellt die Erteilung einer Vollmacht dar.[71] Im vorliegenden Beispielsfall könnte diese wie folgt gefasst werden:

Muster 15.8: Vollmacht betr. ein Kind

 

Muster 15.8: Vollmacht betr. ein Kind

Hierdurch bevollmächtige ich, _____, meine Ehefrau, Frau _____, geb. am _____, wohnhaft _____,

unser Kind _____, geb. am _____, wohnhaft _____,

in allen persönlichen und vermögensrechtlichen Angelegenheiten, soweit dies gesetzlich zulässig ist, gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten.

Zu den persönlichen und vermögensrechtlichen Angelegenheiten gehören insbesondere die folgenden – beispielhaft genannten – Bereiche:

Aufenthaltsbestimmung,
Kindergartenbesuch bzw. Besuch der Kindertagesstätte,
Schul- und Berufsausbildung einschließlich Wahl der Schulart und Schulwechsel,
Wahl der Erziehungsgrundsätze,
Wechsel des Kindes in ein Heim/Internat,
medizinische Eingriffe,
psychotherapeutische Behandlungen,
Umgang mit Dritten,
Fragen zum Unterhalt des Kindes,
Anlage und Verwendung des Kindesvermögens,
genehmigungspflichtige Geschäfte nach § 1643 BGB,
Ausschlagung einer Erbschaft,
ggf. Anfechtung der Vaterschaft,
Auslandsaufenthalte/Urlaubsreisen des Kindes.
[71] BGH v. 29.4.2020 – XII ZB 112/19, FamRZ 2020, 1171: Die Vollmacht kann die Übertragung der elterlichen Sorge entbehrlich machen.

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