Rz. 420

Die Begründung des Zahlungs- und Auskunftsverlangens (siehe Rdn 400) ist folgendermaßen zu modifizieren:

Muster 15.55: Nachehelicher Aufstockungsunterhalt, außergerichtlich

 

Muster 15.55: Nachehelicher Aufstockungsunterhalt, außergerichtlich

Der Unterhaltsanspruch unserer Mandantin ergibt sich aus § 1573 Abs. 2 BGB (Aufstockungsunterhalt). Denn sie verdient deutlich weniger als Sie, nämlich im Monatsdurchschnitt nur _____ EUR. Sie können das aus den beigefügten Verdienstnachweisen entnehmen; von ihrem Einkommen haben wir folgende Beträge abgezogen: _____ (Hier müssen die unterhaltsrelevanten Abzüge genannt werden, insbesondere die berufsbedingt notwendigen Kosten). Da unsere Mandantin ganztags tätig ist, kann sie auch kein höheres Einkommen haben. Abgesehen davon, dass sie bei einem anderen Arbeitgeber im Zweifel nicht mehr verdienen würde, ist es ihr jedenfalls nicht zumutbar, ihren jetzigen sicheren Arbeitsplatz aufzugeben.

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