Rz. 694
Die einstweilige Anordnung kann
▪ | Anträge zur Art und Häufigkeit der Besuchskontakte,[1040] insbesondere zu zeitlichen Limitierungen,[1041] |
▪ | Ort der Besuche, |
▪ | Kontaktbeschränkungen[1042] sowie |
▪ | sonstige Modalitäten (Gestattung von Telefonaten, Briefwechsel etc.) |
enthalten.
Rz. 695
Dem Umgangsberechtigten können im Zuge einer Anordnung bestimmte Weisungen im Umgang mit dem Kind auferlegt werden,[1043] etwa Medikamente zu verabreichen oder ein sonstiges konkretes Handeln[1044] oder Unterlassen.[1045]
Auf die konkrete Ausgestaltung der einstweiligen Anordnung ist insbesondere bei einem Tun oder Unterlassen, bei Ge- oder Verboten deshalb Wert zu legen, weil ansonsten die mögliche Vollstreckung wegen ungenauer Regelung auf Schwierigkeiten stoßen würde.
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