aa) Unterhaltsrelevantes Einkommen des Schuldners

 

Rz. 478

 
M verdient monatlich netto 2.600 EUR. Dies entspricht einschließlich des anteiligen Weihnachtsgeldes einem durchschnittlichen monatlichen Nettobetrag von 2.800 EUR.[836]
Von diesem Einkommen wird die aus der Ehezeit resultierende monatliche Kreditbelastung in Höhe von 150 EUR
abgezogen, so dass für die Berechnung der Unterhaltsansprüche 2.650 EUR
zur Verfügung stehen.  
[836] Sonderzuwendungen wie Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Tantiemen usw. werden gleichmäßig auf das ganze Jahr verteilt. Wegen der Steuerprogression liegt die Monats-Steuerbelastung auf Sonderzuwendungen höher als bei den üblichen Monatsgehältern.

bb) Kindesunterhalt

 

Rz. 479

 
Für K 1 (9 Jahre) hat M nach Abzug des halben Kindergeldes[837] 364,50 EUR
und für K 2 (5 Jahre) 303,50 EUR
zu zahlen. Herabstufung auf Einkommensgruppe 2 der DT, Stand 1.1.2021, wegen drei Unterhaltsberechtigter[838]  
Für die Berechnung des Ehegattenunterhalts verbleiben damit 1.982 EUR.
[838] Die Einstufung der DT erfolgt bei mehr oder weniger als zwei Unterhaltsberechtigten durch Heraufstufung oder Herabstufung um 1–2 Einkommensgruppen, vgl. Anm. 1 der DT.

cc) Einkommen der F

 

Rz. 480

F hat kein Einkommen. Sie ist, wie vereinbart, wegen der Kinder noch nicht zu einer Erwerbstätigkeit verpflichtet, so dass ihr auch kein fiktives Einkommen angerechnet werden kann.

dd) Ehegattenunterhalt

 

Rz. 481

Von dem nach Vorwegabzug des Kinderunterhalt-Zahlbetrags verbleibenden Resteinkommen des M in Höhe von 1.982 EUR schuldet M 3/7 als Ehegatten-Elementarunterhalt, also 849 EUR; nach den SüdL sind es 45 %, also 892 EUR.

ee) Gesamt-Unterhaltsverpflichtung des M

 

Rz. 482

M hat somit zu zahlen

 
Ehegattenunterhalt   849 EUR
Unterhalt K1 474 EUR  
abzüglich der Hälfte des Kindergeldes  109,50 EUR  
    364,50 EUR
Unterhalt K 2 413 EUR  
abzüglich der Hälfte des Kindergeldes  109,50 EUR  
    303,50 EUR
Gesamtunterhalt   1.517 EUR.

ff) Angemessenheitskontrolle

 

Rz. 483

 
M hat von seinem unterhaltsrelevanten Nettoeinkommen von 2.650 EUR
als Unterhalt insgesamt 1.517 EUR
zu zahlen, so dass ihm für sich allein 1.133 EUR
zur Verfügung stehen und damit 27 EUR weniger als der Selbstbehalt von 1.160 EUR. Der Ehegattenunterhalt ist um 27 EUR zu kürzen (Mangelfall).  
F erhält daher Ehegattenunterhalt von (849 – 27 EUR) 822 EUR
das Kindergeld in Höhe von 438 EUR
sowie für K 1 364,50 EUR
und für K 2 303,50 EUR.
Insgesamt stehen ihr für sich und die bei ihr lebenden Kinder 1.928 EUR
zur Verfügung.  

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