Rz. 315

Muster 15.45: Trennungsunterhalt wg. fehlenden/geringen Einkommens, außergerichtlich (Einkommen des Schuldners ist bekannt)

 

Muster 15.45: Trennungsunterhalt wg. fehlenden/geringen Einkommens, außergerichtlich (Einkommen des Schuldners ist bekannt)

Sehr geehrter Herr _____,

Ihre Ehefrau wird von uns vertreten. Sie hat uns beauftragt, ihren Unterhaltsanspruch gegen Sie geltend zu machen.

Der Unterhaltsanspruch unserer Mandantin ergibt sich aus § 1361 BGB. Denn unsere Mandantin verdient deutlich weniger als Sie, nämlich im Durchschnitt monatlich _____ EUR, wie Sie aus den anliegenden Verdienstabrechnungen entnehmen können. Da sie ohnehin ganztags tätig ist, kann sie auch kein höheres Einkommen haben. Abgesehen davon, dass sie bei einem anderen Arbeitgeber im Zweifel nicht mehr verdienen würde, ist es ihr jedenfalls nicht zumutbar, ihren jetzigen sicheren Arbeitsplatz aufzugeben.

(Wenn der unterhaltsberechtigte Ehegatte keinerlei Einkommen hat, ist folgendermaßen zu formulieren:)

Denn sie hat kein eigenes Einkommen. Zurzeit muss sie auch noch keine Erwerbstätigkeit aufnehmen, da die Trennung erst vor kurzer Zeit erfolgt ist. Selbstverständlich wird sich unsere Mandantin um Arbeitseinkommen bemühen. Wir weisen allerdings schon jetzt darauf hin, dass die Chancen auf dem Arbeitsmarkt für sie schlecht sind. _____ (Begründung einfügen, z.B. Alter, Zeitraum seit letzter Erwerbstätigkeit, Dauer von Haushaltsführung und Kinderbetreuung, Alter, technische Entwicklung usw.)

(In beiden Fällen – geringeres oder völlig fehlendes Einkommen des Gläubigers – ist folgendermaßen fortzufahren:)

Soweit wir wissen, verdienen Sie im Jahresdurchschnitt monatlich netto _____ EUR. Die uns bekannten, bei der Unterhaltsberechnung anzusetzenden Ausgaben haben wir berücksichtigt, nämlich _____.

Als Ehegattenunterhalt werden 3/7 der Differenz zwischen dem Einkommen des unterhaltspflichtigen und dem des unterhaltsberechtigten Ehegatten geschuldet (nach Ziff. 15.2 der SüdL 50 %, wobei jedoch Arbeitseinkommen nur zu 90 % angesetzt wird, also letztlich 45 % der Differenz der Arbeitseinkommen). Das sind hier _____ EUR. (Wenn der Gläubiger kein Einkommen hat: 3/7 oder nach den SüdL 50 % des Schuldnereinkommens.)

Wir fordern Sie deshalb auf, ab dem Anfang dieses Monats an unsere Mandantin monatlich als Ehegattenunterhalt _____ EUR zu zahlen. Bitte bestätigen Sie uns bis zum _____ schriftlich, dass Sie diesen Betrag regelmäßig zahlen werden. Liegt diese Bestätigung hier nicht fristgerecht vor, so müsste unsere Mandantin daraus schließen, dass Sie den geltend gemachten Unterhalt nicht freiwillig regelmäßig zahlen werden, und deshalb den Unterhalt gerichtlich klären lassen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge